Verfasst von: burmeister | 7. Januar 2009

Gestaltung der Bildungslandschaft vor der eigenen Haustür

Die Gestaltung kommunaler Bildungslandschaften ist die dominierende Herausforderung für die nächsten Jahre“ ist einer der Kernsätze im Gespräch zwischen Roger Kehle, Präsident des Gemeindetages Baden-Württemberg, und Ulrich Thöne, Vorsitzender des Vorstandes der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW). Beide weisen auf die besondere Verantwortung der Kommunen hin. „Ein optimales Bildungsangebot ist für Familien neben dem Arbeitsplatz der entscheidende Standortfaktor. Wer für Familien attraktiv sein will, muss sich intensiv um Bildung und Kinderbetreuung kümmern“ – Wasser auf unsere Mühlen, oder?

Der komplette lesenswerte Text ist im Innovators Club zu finden.

Des gleichen Themas nimmt sich übrigens auch der BLLV (Bayerischer Lehrer- und Lehrerinnen Verband) an. Anlässlich der Beratungen zum Thema ‚Schulversuch’, das die FDP in den Koalitionsvertrag mit eingebracht hatte fordert die Standesorganisation der bayrischen Lehrkräfte jetzt – innovativ, gestaltend und ganz in unserem Sinne:

„Es müssen drei wichtige Bedingungen erfüllt werden um zu gewährleisten, dass die Modellversuche auch tatsächlich eine spürbare Verbesserung der schulischen Situation in Bayern bedeuten:

  • Die Zahl der Schulversuche darf nicht zu gering sein. Alle Anträge aus den Gemeinden müssen undogmatisch auf ihre Realisierungschancen geprüft werden.
  • Die Schulversuche dürfen nicht von vorne herein auf ein einheitliches Organisationsmodell beschränkt werden.
  • Die Schulversuche müssen gut ausgestattet sein. Dies gilt sowohl für die Lehrerstundenzuweisungen als auch für die Hilfen zur Entwicklung und Umsetzung der pädagogischen und didaktischen Konzepte.“

Das kann man für Niedersachsen gleich mit fordern. Und den BLLV beliebig weiter zitieren:

„Uns geht es nicht um Ideologie, sondern um pragmatische Lösungen. Allerdings dürfen vor Ort entwickelte passgenaue Lösungen nicht allein deshalb abgelehnt werden, weil sie bisherige Lösungsansätze überschreiten.
Wo der Erhalt der wohnortnahen Schule, und damit der kulturellen und wirtschaftlichen Attraktivität des ländlichen Raums, schulartübergreifende Lösungen notwendig macht, dürfen diese nicht prinzipiell ausgeschlossen werden. Im Rahmen der Schulversuche müssen auch solche Modelle zugelassen werden,

  • bei denen Abschlüsse an Schulen angeboten werden, die nach ihrer bisherigen Struktur dort nicht vorgesehen waren
  • und bei denen Schulen – auch ohne Kooperation mit einer bestehenden anderen Schule – Konzepte mit dem Ziel entwickeln, die wohnortnahe Schule zu erhalten und die Bildungsbeteiligung der Eltern einer Gemeinde durch attraktive Bildungsangebote zu erhöhen.“

Der ganze Text auf der Seite des BLLV.


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