… allerdings betrifft das das Land Mecklenburg-Vorpommern; aber vielleicht wirkt diese Diskussion ja positiv auf die Kollegen hier in Niedersachsen?
Hintergrund: das Kultusministerium in MV hat eine Ausnahmegenehmigung für den Bestandsschutz von Gymnasien erteilt, die aufgrund der demographischen Entwicklung nicht mehr die geforderten Schülerzahlen bieten können (siehe: http://www.kultus-mv.de/ – Pressemitteilung Nr.: 011-08
16.01.2008 / Röbeler Erklärung zum Bestand der Gymnasien). Die Begründung ist nachvollziehbar: „Damit verbunden ist die Zielstellung, das flächendeckende Netz der gymnasialen Standorte bei rückläufigen Schülerzahlen zu erhalten und so für möglichst viele Schülerinnen und Schüler weiterhin ein wohnortnahes gymnasiales Bildungsangebot vorzuhalten“.
Der Bildungspolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion, Marc Reinhardt, dazu: „Ausnahmeregelungen sichern gymnasiale Standorte in der Fläche und damit Chancengerechtigkeit für Schüler im ländlichen Raum“. Genau. So ist es.
Und es betrifft eben nicht nur eine bestimmte Schulform, sondern die weiterführende Schule ganz grundsätzlich.
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